Informationen
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Ist Ihr Hund schon angemeldet?

Die Stadt Glauchau erhebt eine Hundesteuer nach der Hundesteuersatzung vom 24.11.2005, welche zum 01.01.2006 in Kraft getreten ist.

Die Haltung eines Hundes ist innerhalb von drei Wochen nach Aufnahme des Hundes anzumelden.
Es wurde immer wieder festgestellt, dass nicht alle Hundehalter die Anmeldung vorgenommen haben. Im Sinne der Steuergerechtigkeit wird die Stadtverwaltung Glauchau deshalb weiterhin verstärkt Prüfungen und Kontrollen durchführen.

Wir wenden uns daher an alle diejenigen Hundehalter, die ihrer Anmeldepflicht noch nicht nachgekommen sind und erinnern, dies umgehend bei der Stadtverwaltung Glauchau nachzuholen. Soweit ein Hund nicht oder nicht rechtzeitig angemeldet wird, handelt der Hundehalter ordnungswidrig. Eine solche Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Für die Anmeldung kann der nachstehende Vordruck verwendet werden.

 

Sie möchten einen Hund in Glauchau anmelden, hier finden Sie den Link zur Seite der Stadt Glauchau.  LINK zur Stadt

Sie möchten das Formular als PdF downloaden, hier finden Sie den Link zu Formular:  Link zum Formular

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